Allgemeine Informationen und Hilfestellungen zum Schulalltag
Schulzeiten
1. Stunde | 7:50 Uhr |
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2. Stunde | 8:40 Uhr |
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3. Stunde | 9:30 Uhr |
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Pause | 10:15 Uhr | 10:40 Uhr |
4. Stunde | 10:40 Uhr |
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5. Stunde | 11:30 Uhr |
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6. Stunde | 12:15 Uhr |
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7./8. Stunde | 14:00 Uhr - | 15:30 Uhr |
Betreuungszeiten und Mittagessen:
Die Grundschule Leimbach bietet an 5 Tagen eine warme Mittagsmahlzeit an. Kinder die in der Kernzeitbetreuung angemeldet sind und am Mittagstisch teilnehmen sind betreut bis 14:00 Uhr und können je nach Angebot und Anmeldung im Anschluss an den AGs teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menü-Punkt „Betreuung”
Pausenregelung
Durch die neue Rhythmisierung wollen wir den verschiedenen Bedürfnissen der Kindern nachkommen. Da wir gesunde Schule in den Bereichen "Ernährung" und "Bewegung" sind, sollen die Schüler/-innen sowohl ausreichend Zeit für das gemeinsame Essen, als auch für die Bewegung erhalten.
Im ersten Stundenblock (1.-3. Stunde) gibt es eine gemeinsame Frühstückspause, die individuell gelegt wird und min. eine Dauer von 10 Minuten hat. So haben die Schüler/-innen in der großen Bewegungpause die Hände frei für das gemeinsame Spiel. Selbstverständlich darf in der Hofpause trotzdem gevespert werden.
Die Bewegungspause verbringen die Kinder an der frischen Luft. Sie sollen sich bewegen und toben. Dazu müssen die Kinder das Schulgebäude verlassen. Wir bitten Sie , den Kindern bei unsicherer Wetterlage Regenkleidung mitzugeben, damit die Kinder draußen spielen können.
Hausschuhe:
Das Schulhaus ist ein großer Lernraum. Die Kinder arbeiten in den Klassenzimmern und den Fluren. Ecken und Nischen werden zur Stillarbeit genutzt. Damit die Kinder sich wohlfühlen können, ist es unerlässlich, dass sie während der Schulzeit Hausschuhe tragen und so dazu beitragen, dass es im Schulhaus sauber und ordentlich ist. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind Hausschuhe (beschriftet) hat.
Sportunterricht
Alle Kinder nehmen am Sportunterricht teil. Sollten die Sportstunden in Rand-oder Nachmittagsstunden liegen dürfen die Kinder nicht später gebracht, bzw. früher geholt werden, sofern sie weitere Stunden an diesem Tag besuchen/besucht haben. Es erfolgt lediglich eine Mitteilung an den Sportlehrer, warum das Kind in besagter Sportstunde nicht mitmachen kann.
Entschuldigungspraxis
Sollte Ihr Kind an einem Schulltag wegen Krankheit dem Unterricht fern bleiben, so rufen Sie bitte morgens ab 7:00 Uhr, bzw. vor der ersten regulären Schulstunde Ihres Kindes in der Schule an und melden Sie es für den Tag krank. Telefonnummer: 07544/7425194
Spätestens nach 3 Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung folgen. Bei längerer Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung des behandelten Arztes beizufügen.
Entschuldigungspraxis der Kernzeit-Kinder
- Schüler/-innen der Kernzeitbetreuung müssen bei Krankheit ebenfalls rechtzeitig bei Frau Möhrle abgemeldet werden. Frau Möhrle erreichen Sie ab 7:00 Uhr unter 07544/7425194
Möchten Sie Ihr Kind für den ganzen Tag entschuldigen, reicht dieser Anruf bei Frau Möhrle. - Bitte bringen Sie Ihr Kind zeitnah zur ersten Unterrichtsstunde (7:40 Uhr, bzw 8:30 Uhr) zur Schule, damit ein entspannter Start in den Schultag gelingen kann. Ebenso sorgen Sie bitte dafür, dass nach Unterrichtsende (12:15 Uhr) ihr Kind pünktlich abgeholt wird. Aus versicherungstechnischen Gründen müssen wir Sie darauf hinweisen, dass außerhalb der Schul- und Betreuungszeiten kein Versicherungsschutz besteht.
Läuse
Sollte es passieren, dass Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, muss dies unverzüglich der Schulleitung mitgeteilt werden. Ihr Kind darf erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn es Nissen frei ist (Merkblatt Kopfläuse).
elektronische Geräte
Die Nutzung von Handys ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Bei einem Verstoß wird das Handy eingezogen und kann durch einen Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.
In Notfällen können die Kinder über das Schultelefon Kontakt mit dem Elternhaus aufnehmen.
Mitnahme von Fahrrädern, Roller, u.s.w.:
Fahrräder, Roller, u.s.w. werden während des Schulbetriebs am Fahrradständer abgestellt.
Bitte beachten Sie, dass keine Haftung für Fahrzeuge und Spielzeug übernommen werden kann. Das Abstellen von Fahrzeugen und Spielzeug auf dem Schulgelände geschieht auf eigene Gefahr.
Sollte der Schulweg den Schulhof kreuzen, müssen Fahrräder, u.s.w. geschoben werden.